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Kurz wegen Falschaussage verurteilt

Letzter Tag im Strafprozess gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz wegen mutmaßlicher Falschaussage.

Um 19 Uhr fiel das Urteil: SCHULDIG!

Es tickert für dich: Angela Sellner, Newsdesk

Es tickert für dich: Angela Sellner, Newsdesk

21:08

Damit beenden wir unseren Live-Ticker!

20:44

Kurz gibt Statement ab

Er betont, dass er in 2 von 3 Vorwürfen freigesprochen wurde: "Den Schuldspruch in einem Punkt empfinde ich als ungerecht". Er habe da eine gänzlich andere Wahrnehmung.

Heute ist aus seiner Sicht ein Zwischenschritt, er hofft jetzt auf die nächste Instanz. "Wir legen Berufung ein und ich bin zuversichtlich, dass wir dann Recht bekommen."

Kurz wiederholt: "Wenn ich die Aufsichtsräte bestimmt hätte, hätte ich die genommen, die ich wollte..." 

"Heute würde ich wieder sagen: Ich war eingebunden, bin um meine Meinung gefragt worden - aber bestimmen konnte ich nicht, sonst hätte ich eben meine Wunschkandidaten genommen. Ich muss die Entscheidung des Richters zur Kenntnis nehmen - aber ich bin ehrlich gesagt überrascht."

20:43

20:28

Presse wartet auf Kurz

Die versammelte Presse wartet auf Sebastian Kurz. Ob er überhaupt etwas sagen wird, weiß niemand. "Heute" bleibt jedenfalls für Euch vor Ort:

19:13

Die Urteilsbegründung

Richter Michael Radasztics erläutert nun, was unter einer Falschaussage zu verstehen ist. Und dass das auch für den U-Ausschuss gelte. Unwahr seien auch unvollständige Aussagen. Nicht strafbar sei, wenn der Vorsatz zur Falschaussage fehle.

Er erklärt auch die Beweiswürdigung. Es sei nicht so, dass wenn es beispielsweise 7 Entlastungszeugen und einen Belastungszeugen gebe, dass 7:1 ausgehe wie bei einem Fußballspiel. Das sei komplexer zu bewerten, es gehe um die Glaubwürdigkeit der Personen und Aussagen.

Jene von Thomas Schmid bewertete der Richter als "im wesentlichen glaubwürdig". Schmid habe Kurz demnach nicht um jeden Preis schaden wollen. Die Aussagen würden sich auch im Wesentlichen mit denen anderer in den Chats decken.

Um die Glaubwürdigkeit von Schmid zu erschüttern, seien zwei Russen herangezogen worden. Das sei aber nicht gelungen.

Freigesprochen wird Kurz hinsichtlich der konkreten Bestellung von Thomas Schmid zum Öbag-Vorstand. Da habe Schmid ihn auch nicht so eindeutig belastet

Kurz habe Schmid zwar gesagt "Ich sehe Dich in dieser Position" - aber das sei vage, bedeute keine Involvierung in die Besetzung.

Jetzt spricht der Richter über die Aufsichtsratsbestellungen für die Öbag - und Kurz' Einbindung in selbige. Es gehe nicht um die tatsächliche Einbindung von Kurz in diese Bestellungen - sondern darum, wie Kurz das dargestellt habe im U-Ausschuss

"Sie haben über Ihre Rolle bei Postenbesetzungen im U-Ausschuss falsch ausgesagt", hält der Richter gegenüber Kurz noch mal fest.

Jetzt kommt der Richter zu Bernhard Bonelli. Und erläutert sein Urteil:

Der Richter betont: Es sei nicht so, dass Postenbesetzungen grundsätzlich nicht strafrechtlich relevant seien...

Jetzt geht es um die Strafbemessung. Da nur ein Delikt bei beiden war, hielt der Richter die Kombi aus bedingter Haft- und unbedingter Geldstrafe, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, nicht für angemessen. Die Strafe war also im unteren Drittel anzusiedeln. Mildernd bei beiden, dass sie unbescholten waren. Daher bedingte Haftstrafe.

Der U-Ausschuss ist das wesentliche Kontrollinstrument des Parlamentarismus. Daher ist das sehr wichtig.  Und je höher die Position, desto höher die Strafe - daher bekommt Kurz mehr.

Kurz-Anwalt und Bonelli-Anwalt melden Berufung an. Urteil nicht rechtskräftig, die Verhandlung ist geschlossen.

 

19:09

Jetzt wird der Richter die Urteile ausgiebig begründen.

19:07

Das sind die Strafen

Kurz: 8 Monate Haftstrafe, bedingt auf drei Jahre nachgelassen

Bonelli: 6 Monate Haftstrafe, bedingt auf drei Jahre nachgelassen

Plus Ersatz der Verfahrenskosten.

19:05

Kurz steht unbeweglich vor dem Richter, kann das Urteil sichtlich nicht fassen.

19:03

"Kurz hat falsch ausgesagt", befindet der Richter. Von weiteren Beschuldigungen sprach er den Ex-Kanzler aber frei.

Auch Bernhard Bonelli ist schuldig der Falschaussage.

19:01

SCHULDIG!

Sebastian Kurz wurde schuldig gesprochen! Mehr dazu hier >>

 

19:00

Jetzt startet die Urteilsverkündung! Der Richter ist am Platz. Kurz betritt den Saal. Alle erheben sich!

19:00

Jetzt läuft der Countdown für Sebastian Kurz wirklich. Alle warten gespannt auf Richter Michael Radasztics und sein Urteil. Es ist übrigens eine Einzelrichter-Entscheidung – er muss sich also mit niemandem beraten als mit sich selbst.

18:31

Der Richter hat sich zurückgezogen. Um 19 Uhr soll es zur Urteilsverkündung kommen!

18:30

Jetzt ist auch Bonelli fertig!

18:25

Das Statement von Bernhard Bonelli

Bonelli war schockiert, als er sich vor drei Jahren den theoretischen Strafrahmen von drei Jahren gesehen hat: "Das hat gesessen." Danach war er gleich mal auf Wallfahrt nach Mariazell.

Später war er mit seiner Familie auf Wallfahrt in Polen. "Meinen vier kleinen Kindern musste ich auch erklären, dass ich vor Gericht komme." Die kleine Tochter hat gefragt: "Papa, musst du jetzt ins Gefängnis?" Mein elfjähriger Sohn hat mir ein Bild gezeichnet – da war der liebe Gott drauf." Jetzt warte er einfach mal ab.

18:24

Jetzt ist Mitangeklagter Bernhard Bonelli an der Reihe.

18:09

Jetzt spricht Sebastian Kurz persönlich!

Auch Kurz will sich kurz halten: "Es ist ein langer Tag [...]. Aber einige Punkte möchte ich klarstellen."

"In den 12 Verhandlungstagen habe ich gelernt: Es kann sehr unterschiedliche Wahrnehmungen von ein und derselben Sache geben."

Er habe zum Beispiel Arnold Schiefer im Gerichtssaal erlebt. Von dem habe er immer gedacht, er habe extrem schnell und viel mit Thomas Schmid ausverhandelt. Schiefer habe aber gesagt, er habe fast gar nichts verhandelt.

Er habe im politischen Leben eigentlich alles erlebt, sagt Kurz. Und die Atmosphäre im U-Ausschuss sei anders, als die Staatanwaltschaft glaube. Man höre nicht alles auf Tonbändern. Und sehe schon gar nichts – Grimassen, die geschnitten werden und solche Sachen.

Er versichert dem Richter: "Ich bin nicht mit dem Vorsatz zum U-Ausschuss gegangen, hier zu landen. Ziel war, keine Falschaussage zu machen. Es war mitten in der Pandemie. Ich war vielleicht nicht perfekt vorbereitet – aber mein Ziel war klar."

Sein Hauptthema sei: Er habe den Eindruck, es gehe nicht um eine Aussage, sondern darum, wie die WKStA seine Aussagen interpretiere. "Damit tue ich mir emotional sehr schwer." Es fühlt sich furchtbar an, wenn einem jemand erklärt, wie man seine Aussagen gemeint hat, sagt Kurz. "Das ist sehr befremdlich."

Seine Stimme überschlägt sich - er ist hörbar aufgeregt. Er gestikuliert, fixiert den Richter während seiner Ausführungen.

Fast weinerlich sagt Kurz: "Das ist schlicht und einfach falsch." Er habe gewusst, dass es die Chats gibt – die Staatsanwaltschaft hingegen, er habe geglaubt, die Chats seien zerstört und könnten nicht wieder hergestellt werden.

Er fühle sich einfach wehrlos, sagt Kurz. Er habe die Politik verlassen, weil er seine Familie vor all diesen Angriffen schützen wollte.

Sein Ziel sei nicht gewesen, zu lügen. "Das ist die Realität", schließt Kurz mit fast schon wegbrechender Stimme.

17:49
17:39

Das Schlussplädoyer von Bonelli-Anwalt Werner Suppan

Jetzt ist Anwalt Werner Suppan für den Mitangeklagten Bernhard Bonelli dran. Er sei sich seiner Rolle als letzter Redner bewusst - "alle wollen zum Buffet", scherzt er. Er versuche, dem gerecht zu werden.

Kurz macht sich derweil fleißig Notizen. Anzunehmen ist, dass er seine Schlussworte formuliert/noch mal abändert nach dem heute Gehörten... dazu schnappte er sich noch ein Dosengetränk von seinem Anwalt.

Knapp nach 18 Uhr war Suppan dann schließlich fertig. Er hatte sich tatsächlich kürzer gehalten.

17:03

Das Schlussplädoyer von Kurz-Anwalt Otto Dietrich

Sebastian Kurz' Verteidiger Otto Dietrich startet seinen Schlussvortrag mit einer klaren Ansage: "Sebastian Kurz hat nicht falsch ausgesagt."

Er spricht über die Unterschiede zwischen U-Ausschuss und Gerichtsprozess. Und er kommt auch zum Thema "Aussagenotstand" – anders als die Staatsanwaltschaft ist er der Ansicht, Kurz habe durchaus Angst vor einer strafrechtlichen Verfolgung haben können.

Er geht auch auf den Vorwurf ein, Kurz habe geplant, dass Schmid ÖBAG-Vorstand wird, habe mit ihm im Vorfeld darüber gesprochen und sei in die Ernennung eingebunden gewesen – statt nur informiert.

"Ja, ich sehe dich auf diesem Posten", habe Kurz Schmid gesagt bzw. geschrieben. Das sei aber eine Einschätzung, dass er Schmid für fähig gehalten habe – nichts sonst.

Niemand habe je bestätigt, dass Schmid zum "inneren Kreis" von Kurz gehörte – nur Schmid selbst habe das gesagt.

Warum habe Schmid mit seiner Mutter darüber gechattet, dass er mit Benko über einen tollen Job verhandele – wo er 300.000 Euro im Jahr verdienen würde ("mein Plan B") – wenn er doch eh ein fixes Angebot von Kurz für die ÖBAG hatte?

Nächstes Argument von Anwalt Dietrich für seinen Mandanten: Kurz habe gewollt, dass Ex-Magna-Chef Sigi Wolf ÖBAG-Aufsichtsratspräsident werde. Der sei es aber nicht geworden, weil Finanzminister Löger das nicht wollte. Also habe ja wohl nicht Kurz entschieden...

Dietrich wirft Zitat von Löger aus dessen Zeugenaussage an die Wand: "Ich war in einer Funktion als Finanzminister immer ein parteiunabhängiger Experte."

Schmid habe in seinen beiden Einvernahmen bei Gericht 250 Mal das Wort "man" verwendet - keine konkrete Antwort habe es auf viele Fragen gegeben.

Schluss des Anwalts: "Es gibt keinen Unterschied zwischen Wort und Wirklichkeit bei den Aussagen von Kurz." Sein Mandant sei also freizusprechen.

17:02

Es geht weiter. Kurz-Anwalt Otto Dietrich macht den Anfang.

16:57

Die Staatsanwaltschaft ist fertig. Nach einer kurzen Pause sind die Anwälter der Angeklagten mit ihren Plädoyers an der Reihe. Danach haben Kurz und Bonelli noch einmal die Chance, selbst das Wort zu ergreifen.

16:50

Das Schlussplädoyer der Staatsanwaltschaft (2/2)

Staatsanwalt Roland Koch ergreift jetzt zum Strafrahmen das Wort. Dieser beträgt bis zu drei Jahre. Grundlage für die Strafzumessung sei die Schwere der Tat, sagt er. Es gehe um Bundeskanzler und Parlament, das sei gewichtig.

Zu Kurz: Als Bundeskanzler war er oberstes Organ. Der Schaden für die Demokratie sei umso höher, je höher die Position des Delinquenten. Der Bundeskanzler habe Vorbildfunktion und sei dem Parlament verantwortlich. Kurz  sei dieser Vorbildfunktion nicht nachgekommen. Er habe aus parteipolitischen Motiven im U-Ausschuss die Unwahrheit gesagt.

Milderungsgrund: bisher ordentlicher Lebenswandel von Kurz.

Sebastian Kurz vor Gericht am 23. Februar 2024.Sebastian Kurz vor Gericht am 23. Februar 2024. Bild: HEUTE / Sabine Hertel

Strafe, die das Gericht fordert: Drittel bis Hälfte des vorgesehenen Rahmens. Gänzlich bedingte Strafe wäre aber nicht angemessen. Die Strafe sollte spürbar sein. Also plädiert der Staatsanwalt für eine Kombination aus bedingter Freiheitsstrafe und unbedingter Geldstrafe.

Die Strafe für Bernhard Bonelli solle ähnlich werden – spürbar – sagt der Staatsanwalt.

Folgende Strafe wird beantragt: Mehr als drei Monate bedingte Haft und mehr als 180 Tagsätze Geldstrafe soll es für beide sein - bei Bonelli etwas "moderater". Die Höhe der Geldstrafe bemisst sich an den Einkommensverhältnissen. Ein Berufsverbot für beide soll nicht ausgesprochen werden.

15:50

Das Schlussplädoyer der Staatsanwaltschaft (1/2)

"Selten war ein Falschaussage-Fall so klar", beginnt er. Es bestehe kein Zweifel, dass die Angeklagten abweichend von den Tatsachen ausgesagt hätten. Der wahre Sachverhalt rund um die Postenbesetzungen in der ÖBAG sei allen bewusst, so der Staatsanwalt.Die Staatsanwälte Roland Koch und Gregor Adamovic im Kurz-Prozess.Die Staatsanwälte Roland Koch und Gregor Adamovic im Kurz-Prozess. Bild: HEUTE / Sabine Hertel

Er geht besonders auf Sebastian Kurz ein: Dieser habe explizit auf Mitsprache bei Postenbesetzungen gepocht. Loyale Personen an den Schlüsselstellen seien ihm wichtig gewesen. Er habe in der ÖVP und bei Regierungsposten großen Wert auf eigene Nominierungskompetenz beim Personal gelegt. Das habe er sich zugesichert. Personalentscheidungen hatten für Kurz höchste Priorität, sagt der Staatsanwalt.

Dass ein erst kurz in der Politik tätiger Minister wie seinerzeit Quereinsteiger Hartwig Löger im Finanzressort die alleinige Entscheidungskompetenz über wichtige Posten hatte, hält der Staatsanwalt angesichts der Person des Sebastian Kurz für unmöglich.

"Das letzte Wort hatte immer Kurz"

Kurz hatte gesagt, er sei in die Postenbesetzung bei der ÖBAG einbezogen im Sinne von informiert – aber eben nicht involviert gewesen. "Welche Beweise gibt es dazu?", fragt der Staatsanwalt. Er ist überzeugt: "Das letzte Wort hatte immer Kurz. Die Rolle eines bloßen Informationsempfängers hatte Kurz nie und nimmer".

Schwenk auf die Besetzung der Aufsichtsratsposten in der ÖBAG. Das von Thomas Schmid in seiner Aussage bei Gericht genannte "Vetorecht" von Kurz bei allen Entscheidungen, sei ein Faktum. Die Schlussfolgerung der Anklage: Kurz genehmigte alle Postenbesetzungen. Der Staatsanwalt zitiert dazu etliche Formulierungen aus Chats – etwa mit Gernot Blümel. Im konkreten Fall segnete Kurz alle Kandidaten vorher ab, sagt der Staatanwalt.

Wie reagiert Kurz auf dieses Plädoyer? Er sitzt still da, hört zu, blickt immer in Richtung des Staatsanwalts.

Die Staatsanwaltschaft argumentiert weiter: In der Verhandlung seien weitere belastende Momente für Kurz hinzugekommen. Belastungszeuge Schmid habe klar und nachvollziehbar ausgesagt.

Mangel an Entlastungszeugen

Kurz habe zugestanden, dass es einen formellen und einen informellen Entscheidungsprozess gab. Zu jenem informellen habe er im U-Ausschuss aber gar nichts gesagt. Faktisch sei es wohl so gewesen, dass Kurz Namen für Postenbesetzungen genannt habe und der zuständige Finanzminister Löger mit einer Nachricht "Alles klar" geantwortet habe – führt der Staatsanwalt aus.

Und wo seien die von Kurz in Aussicht gestellten 30 Entlastungszeugen? Nur Blümel und Löger? Letzterer habe sogar ein "Erinnerungs-Dilemma" bemühen müssen...

Eine Frage des Vorsatzes

Jetzt kommt der Staatsanwalt zur Frage des Vorsatzes. War Kurz bewusst, dass er die Unwahrheit sagte?

Kurz habe wiederholt gesagt, er könne sich nicht mehr erinnern – das sei ja alles so lange her. Aber nicht der U-Ausschuss – es sei unmöglich, sich nicht soweit zurück zu erinnern. Die Erinnerungslücken seien eine reine Schutzbehauptung von Kurz, donnert Staatsanwalt Adamovic.

Er geht folgend darauf ein, ob bei Kurz ein sogenannter "Aussagenotstand" vorliegen könne. Das bedeutet, dass ein Angeklagter falsch aussagen kann, wenn er befürchten muss, durch wahrheitsgemäße Aussage eine Strafverfolgung auf sich zu ziehen – sprich: eine Straftat eingestehen würde. Der Staatsanwalt sagt: Diese konkrete Gefahr gab es nicht für Kurz.

Warum habe Kurz nicht einfach gesagt: Ja, ich habe Einfluss genommen auf die Postenbesetzungen in der ÖBAG, ich war der Bundeskanzler, das gehörte zu meinen Aufgaben. Viele hätten sich das gefragt. Das hätte keinerlei Straftat bedeutet.

Adamovic beantragt zum Abschluss einen Schuldspruch für beide Angeklagten – Kurz und Bonelli!

15:44

Jetzt geht es für Kurz um alles

Es geht weiter. Sebastian Kurz kommt in den Saal - wirkt deutlich angespannt. Jetzt geht es für ihn wirklich um alles. Am Wort ist der Staatsanwalt mit seinem Schlussvortrag.

15:28

Es folgt eine kurze Pause bis 15.40 Uhr. Dann kommt das Schlussplädoyer der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.

15:25

Jetzt ist der Richter durch mit seinen Verlesungen. "Gibt es sonst noch Verlesungswünsche", fragt er in die Runde? Kurz-Anwalt Dietrich bringt sein heute eingebrachtes Dokument der Übersetzung einer Mail-Korrespondenz nach vorne, das wird einbezogen.

15:22

Kurz bekommt eine kleine Wasserflasche von seinem Anwalt gereicht, schenkt sich ein und trinkt. Die Luft im Saal ist recht trocken – und auch die Anspannung dürfte durstig machen...

15:21

Tag 8 im Akten-Marathon... Der Countdown läuft...

15:19

Plötzlich ORF-Star im Fokus

Der Staatsanwalt möchte einen Artikel von ORF-Journalist Martin Thür verlesen haben. "Welche Seite?", fragt der Richter? "Seite 40", sagt der Staatsanwalt. Verwirrte Gegenfrage: "Was? Der hat ja nur 4 Seiten". Der Staatsanwalt stellt klar: "Es geht um die Beilage zum Akt..."